Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Festsetzung von Mieten, Pachten und Nutzungsentgelten für bebaute und unbebaute Grundstücke im Eigentum der Stadt Zittau (Mietrichtlinie) mit Wirkung vom 01.01.2022.