Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3

1.       Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die in der Anlage beigefügte Beteiligungsrichtlinie der Großen Kreisstadt Zittau.

 

2.      Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau weist den Oberbürgermeister als Vertreter der Großen Kreisstadt Zittau in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsunternehmen, in der Mitgliederversammlung des wirtschaftlichen Vereins, in dem Betriebsausschuss des Eigenbetriebs, sowie in den Verbandsversammlungen der Zweckverbände der Großen Kreisstadt Zittau an, auf die Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie der Großen Kreisstadt Zittau hinzuwirken.