Sitzung: 08.07.2021 VFA/026/2019-2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 332/2021
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss,
dem Antrag der Erbbauberechtigten statt zu geben und den Erbbaurechtsvertrag
(Urk.- Nr. 1495/2019 vom 22.08.2019 des Notar Hofmann in Zittau) zum Grundstück
Rosenstraße 5, Flurstück- Nr. 173/5 der Gem. Zittau, rückabzuwickeln. Die
Kosten sind von der Erbbauberechtigten zu tragen. Der Besitzübergang auf die
Stadt Zittau erfolgt frühestens zum 01.01.2022 jedoch nicht vor Abschluss des
notariellen Vertrages. Entschädigungszahlungen durch die Stadt Zittau wegen
eventueller Wertverbesserungen erfolgen nicht.