Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, dem Antrag der Erbbauberechtigten statt zu geben und den Erbbaurechtsvertrag (Urk.- Nr. 1495/2019 vom 22.08.2019 des Notar Hofmann in Zittau) zum Grundstück Rosenstraße 5, Flurstück- Nr. 173/5 der Gem. Zittau, rückabzuwickeln. Die Kosten sind von der Erbbauberechtigten zu tragen. Der Besitzübergang auf die Stadt Zittau erfolgt frühestens zum 01.01.2022 jedoch nicht vor Abschluss des notariellen Vertrages. Entschädigungszahlungen durch die Stadt Zittau wegen eventueller Wertverbesserungen erfolgen nicht.