Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 13, Enthaltungen: 5

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt beauftragt den Oberbürgermeister mit Fördermittelgeber und beauftragtem Bauunternehmen abzustimmen, ob die Planungen des 2. BA zum Ausbau der Inneren Weberstraße derart geändert werden können, dass ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1 der StVO; sog. Spielstraße mit Schrittgeschwindigkeit) zwischen Markt und Einmündung der Inneren Oybiner Straße ausgewiesen werden kann. Hierfür ist hauptsächlich die Absenkung der Bordsteinkanten auf die Höhe 0 cm erforderlich, damit der gesamte Verkehrsraum von allen Verkehrsteilnehmern barrierefrei genutzt werden kann.