Sitzung: 17.12.2020 SR/017/2019-2024
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 13, Enthaltungen: 0
Vorlage: 155/2020
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die in der Anlage 1 zu § 4 der Satzung definierte Höhe der neu zu entrichtenden Elternbeiträge je Betreuungsart und- zeit für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Wirkung zum 01.01.2021.