Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, das bebaute Grundstück Weinauring 10, Flurstück- Nr. 2437 der Gem. Zittau mit einer Größe von 740 m², nach Ausschreibung an die Meistbietenden Herr Požár und Frau Požárová, wohnhaft in Zittau, zu dem Gebotspreis in Höhe von 110.100 Euro zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten zu veräußern. Im Vertrag wird eine Investitionsverpflichtung aufgenommen.

Die Käufer werden, in dem zu schließenden notariellen Kaufvertrag, von dem im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Entschädigungsanspruch der ehemaligen Erbbauberechtigten (Erbengemeinschaft) freigestellt. Der Betrag wird durch die Stadt Zittau  auf einem Rückstellungskonto verwahrt.

Eine Belastungsvollmacht zur Eintragung von Grundschulden in das Grundbuch vor Eigentumsumschreibung wird bei Bedarf erteilt. Es gelten dafür die Bestimmungen des Abs. IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung.