Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, der Veräußerung (Urkunde- Nr. 1383/2020 vom 12.10.2020 des Notar Dr. Herzog in Bautzen)  des  Erbbaurechtes am Grundstück Lortzingstraße 9, Flurstücke- Nr. 1742/11 und 1742/19 der Gem. Zittau, zuzustimmen. Das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der nachträglichen dinglichen Sicherung des Unterschiedsbetrages zum Erbbauzins nach Anpassung durch Wertsicherungsklausel ab Januar 2012.