Sitzung: 10.12.2020 VFA/017/2019-2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 198/2020
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt
Zittau beschließt die Höhe der zu erstattenden Sachkosten pro Kind in der
Kindertagespflege ab dem 01.01.2021 folgendermaßen:
Kindertagespflege im Haushalt |
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Kindertagespflege in angemieteten Räumen |
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Kosten der Räumlichkeiten |
309,38 € |
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Kosten der Räumlichkeiten |
371,25 € |
sonstiger Aufwand |
248,50 € |
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sonstiger Aufwand |
270,53 € |
Gesamt Sachkosten |
557,88 € |
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Gesamt Sachkosten |
641,78 € |
Kosten der Räumlichkeiten und sonstiger Aufwand pro Kind |
111,58 € |
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Kosten der Räumlichkeiten und sonstiger Aufwand pro Kind |
128,36 € |
Ausgleich der fehlenden Auslastung |
Auslastungsfaktor 1,12 |
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Ausgleich der fehlenden Auslastung |
Auslastungsfaktor 1,12 |
Sachkosten pro Kind |
124,97 € |
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Sachkosten pro Kind |
143,76 € |
In Folge ist jährlich die Anpassung, entsprechend der
Richtlinie zur Regelung der Kindertagespflege in der Stadt Zittau, an den
Verbraucherpreisindex vorzunehmen.