Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Höhe der zu erstattenden Sachkosten pro Kind in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2021 folgendermaßen:

 

 

Kindertagespflege im Haushalt

 

Kindertagespflege in angemieteten Räumen

Kosten der Räumlichkeiten

309,38 €

 

Kosten der Räumlichkeiten

371,25 €

sonstiger Aufwand

248,50 €

 

sonstiger Aufwand

270,53 €

Gesamt Sachkosten

557,88 €

 

Gesamt Sachkosten

641,78 €

Kosten der Räumlichkeiten und sonstiger Aufwand pro Kind

111,58 €

 

Kosten der Räumlichkeiten und sonstiger Aufwand pro Kind

128,36 €

Ausgleich der fehlenden Auslastung

Auslastungsfaktor 1,12

 

Ausgleich der fehlenden Auslastung

Auslastungsfaktor 1,12

Sachkosten pro Kind

124,97 €

 

Sachkosten pro Kind

143,76 €

 

 

In Folge ist jährlich die Anpassung, entsprechend der Richtlinie zur Regelung der Kindertagespflege in der Stadt Zittau, an den Verbraucherpreisindex vorzunehmen.