Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt folgende Instrumente einer defensiven Anlagestrategie als Handlungsanweisung für das Amt für Finanzwesen festzulegen:

 

Zulässige Instrumente einer defensiven Anlagestrategie sind ausschließlich in Euro nominierte

 

a)  Spar-, Sicht- und Termingeldeinlagen bei Instituten, die einer Sicherungseinrichtung privater

     Banken, der Sparkassen oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken angehören

 

b)  Sichteinlagen sowie kurzfristige (maximal 1 Jahr) Spar - und Termingeldeinlagen mit einer       Bonität im Investment-Grade-Bereich Good (d. h. Standard & Poor´s- Rating mind. A-3, Moody´s-     Rating mind. P-3, Fitch Rating mind. F3)

 

c)  langfristige Spar- und Termingeldeinlagen, Deutsche öffentliche Pfandbriefe, deutsche

     Hypothekenpfandbriefe mit einer Bonität im Investment-Grade-Bereich High (d. h. Standard &            Poor´s- Rating mind. A-, Moody´s-Rating mind. A3, Fitch-Rating        mind. A-)

 

d)  Festverzinsliche Anleihen von in- und ausländischen Gebietskörperschaften oder Unternehmen          mit einer Bonität im Investment-Grade-Bereich High (d. h. Standard & Poor´s- Rating mind. A-,          Moody´s-Rating mind. A3, Fitch-Rating mind. A-).