Sitzung: 29.10.2020 SR/014/2019-2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 7
Vorlage: 134/2020
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Zittau beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Am Walde“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB für das Gebiet südlich der Straße Am Walde im Ortsteil Eichgraben (siehe
Anlage 1). Die für das Aufstellungsverfahren und für die in der Satzung
festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen anfallenden Kosten sind zu je einem Drittel
von den Eigentümern der Flurstücke 2809/2, 2810/1 und 2810/2 zu tragen.
Die vollständige Kostenübernahme
für das Aufstellungsverfahren ist mit den Grundstückeigentümern vor Aufstellung
der Satzung vertraglich zu vereinbaren. Besteht keine Bereitschaft der privaten
Grundstückseigentümer zur Übernahme der Kosten, ist von einer Ergänzungssatzung
abzusehen und das durch Beschluss Nr. 022/2020 eingeleitete Verfahren zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf dem Grundstück Am Walde
4, Flurstück 2810/1 fortzusetzen.