Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 7

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Am Walde“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet südlich der Straße Am Walde im Ortsteil Eichgraben (siehe Anlage 1). Die für das Aufstellungsverfahren und für die in der Satzung festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen anfallenden Kosten sind zu je einem Drittel von den Eigentümern der Flurstücke 2809/2, 2810/1 und 2810/2 zu tragen.

Die vollständige Kostenübernahme für das Aufstellungsverfahren ist mit den Grundstückeigentümern vor Aufstellung der Satzung vertraglich zu vereinbaren. Besteht keine Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer zur Übernahme der Kosten, ist von einer Ergänzungssatzung abzusehen und das durch Beschluss Nr. 022/2020 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf dem Grundstück Am Walde 4, Flurstück 2810/1 fortzusetzen.