Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, das gesetzliche Vorkaufsrecht nach §17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz bezüglich des notariell geschlossenen Kaufvertrages (Urk.-Nr. 476/2020 vom 17.02.2020 des Notar Soergel in Stuttgart) zum Grundstück Friedensgasse 1, Flurstück- Nr. 44 der Gem. Hirschfelde, nicht auszuüben.