Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII „Wohnbebauung Pescheckstraße“

 

1.        

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII „Wohnbebauung Pescheckstraße“, in der Fassung vom 28.05.2020, bestehend aus:

     -   Teil A - Planzeichnung (Anlage 1)

     -   Teil B - Textliche Festsetzungen (Anlage 2) und

     -   Begründung (Anlage 3)

 

2.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, einschließlich der Nachbargemeinden, nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.