Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, das in Hartau am Härteltsweg 6 gelegene unbebaute Grundstück, Flurstück-Nr. 106/5 der Gem. Hartau  mit einer Größe von 715 m², zum Bodenrichtwert in Höhe von 21 Euro/m² an Herrn Mauermann und Frau Hoffmann, wohnhaft in Zittau, zum Zwecke der Eigenheimbebauung zu veräußern. Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Eine Belastungs-vollmacht zur Eintragung von Grundschulden in das Grundbuch vor Eigentumsumschreibung wird bei Bedarf erteilt. Es gelten dafür die Bestimmungen des Abs. IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung.