Beschluss: zurückverwiesen

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, den Grund und Boden, des mit einem Nutzungsrecht belasteten Grundstückes Reinhold- Wagner- Str. 30, Flurstück- Nr. 2451 der Gem. Zittau mit einer Größe von 600 m², in Anlehnung an das SachenRBerG zum hälftigen Bodenrichtwert zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten an die Nutzungsberechtigten zu veräußern.