Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Mitglieder des VFA durch die

Stadtverwaltung zusätzlich über Neueinstellungen in Vergütungsgruppen unter EG10

umfassend und ohne Antrag nach § 28 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung informiert

werden.

 

Zu dem Zweck wird in den VFA-Sitzungen z. B. in Tabellenform über Beginn,

Bearbeitungsstand und Abschluss von Einstellungsverfahren informiert.