Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XL „Photovoltaikanlage Kummersberg ehemalige Lokwerkstatt Pethau“ gemäß § 12 BauGB für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich mit den Flurstücken 2130/12 und 2130/13 der Gemarkung Zittau.

 

Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaikanlagen.

 

2.    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

 

3.    Im Parallelverfahren ist der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Zittau für die Vorhabenfläche zu ändern.

 

4.   Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.