Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von 2 Kalendermonaten die folgenden, ggf. mit Vorläufigkeitsvermerk versehenen Finanzergebnisse nebst weiterreichend erläuternden Unterlagen und Aufzeichnungen möglichst in elektronisch les- und

analysierbarer Form, vorzugweise im Format PDF, CDV oder XLS, vorzulegen:

 

Pos. Bezeichnung Zeitraum

1. Finanzergebnis  2014, 2015, 2016, 2017 und 2018