Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Zittau bestellt im Einvernehmen mit Oberbürgermeister Zenker mit
Wirkung zum 01.01.2020 folgende verwaltungsinterne Verhinderungsvertreter nach
§ 54 SächsGemO:
1.
Hr.
Pietschmann
2. Hr. Dr. Zips
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Zittau bestellt im Einvernehmen mit Oberbürgermeister Zenker mit
Wirkung zum 01.01.2020 folgende verwaltungsinterne Verhinderungsvertreter nach
§ 54 SächsGemO:
1.
Hr.
Pietschmann
2. Hr. Dr. Zips