Beschluss: gewählt

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bestellt im Einvernehmen mit Oberbürgermeister Zenker mit Wirkung zum 01.01.2020 folgende verwaltungsinterne Verhinderungsvertreter nach § 54 SächsGemO:

 

1.    Hr. Pietschmann

2.    Hr. Dr. Zips