Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 20, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, mit welchen geeigneten Mitteln (Aufnahme in Bebauungspläne, Änderungen im Stadtrecht) sogenannte „Gärten des Grauens“ verhindert werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat im Dezember 2019 vorzulegen.