Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Mitglieder der beschließenden Ausschüsse und der Aufsichtsräte entsprechend § 42 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung von den Fraktionen benannt werden. Für die Sitzverteilung wird das Hare-Niemeyer-Verfahren angewendet. Ausgenommen davon sind die Aufsichtsräte der Alten-und Pflegeheim gGmbH Sankt Jakob, der Zittauer Kindertagesstätten gGmbH und Zittauer Service GmbH Sankt Jakob, der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, der Wohnbaugesellschaft Zittau mbH, der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH, der Sächsisch-Oberlausitzer-Eisenbahngesellschaft mbH, der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH, die Verbandsräte des Zweckverband Industriegebiet Zittau Nord/Ost und die Mitglieder der Steuerungsgruppe „Europäische Kulturhauptstadt 2025“, welche vom Stadtrat gewählt werden.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt gemäß § 12 Abs. 3 Hauptsatzung, zwei weitere Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters aus seiner Mitte zu wählen.