Sitzung: 22.08.2019 SR/001/2019-2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: 112/2019
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass
die Mitglieder der beschließenden
Ausschüsse und der Aufsichtsräte entsprechend § 42 Abs. 2 Sächsische
Gemeindeordnung von den Fraktionen benannt werden. Für die Sitzverteilung wird
das Hare-Niemeyer-Verfahren angewendet. Ausgenommen davon sind die
Aufsichtsräte der Alten-und Pflegeheim gGmbH Sankt Jakob, der Zittauer Kindertagesstätten
gGmbH und Zittauer Service GmbH Sankt Jakob, der Zittauer
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, der Wohnbaugesellschaft Zittau mbH, der
Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH, der
Sächsisch-Oberlausitzer-Eisenbahngesellschaft mbH, der Gerhart-Hauptmann-Theater
Görlitz-Zittau GmbH, die Verbandsräte des Zweckverband Industriegebiet Zittau
Nord/Ost und die Mitglieder der Steuerungsgruppe „Europäische Kulturhauptstadt
2025“, welche vom Stadtrat gewählt werden.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt gemäß §
12 Abs. 3 Hauptsatzung, zwei weitere Stellvertreter/innen des
Oberbürgermeisters aus seiner Mitte zu wählen.