Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt die Stadtverwaltung Zittau in Zusammenarbeit mit der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, die Erarbeitung und Einreichung der Antragsunterlagen im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorzunehmen. Grundlage bildet die am 31. August 2018 eingereichte Interessensbekundung und Projektskizze. Nach Eingang eines Zuwendungsbescheides ist die Maßnahme durchzuführen. Die dafür notwendigen kommunalen Eigenanteile sind im Haushalt der Stadt Zittau ausgewiesen und werden unter Vorbehalt der Beschlussfassung bereitgestellt.