Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der Veräußerung des Erbbaurechtes am Grundstück Innere Weberstraße 8 / Lindenstraße 3, Flurstück-Nr. 358 der Gemarkung Zittau, zuzustimmen und in diesem Zusammenhang den Grund und Boden an den Käufer zu einem Anteil von 50.000 Euro vom Gesamtablösebetrag zu veräußern. Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarung einer Investitionsverpflichtung und der Lastenfreistellung des bisherigen Erbbaurechtes durch die Gläubigerbank.