Sitzung: 26.05.2011 SR/005/2011
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 7
Vorlage: 097/2011
Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der Veräußerung des Erbbaurechtes am
Grundstück Innere Weberstraße 8 / Lindenstraße 3, Flurstück-Nr. 358 der
Gemarkung Zittau, zuzustimmen und in diesem Zusammenhang den Grund und Boden an
den Käufer zu einem Anteil von 50.000 Euro vom Gesamtablösebetrag zu veräußern.
Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarung einer
Investitionsverpflichtung und der Lastenfreistellung des bisherigen
Erbbaurechtes durch die Gläubigerbank.