Sitzung: 28.02.2019 SR/002/2019
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 246/2018
1. Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau bestätigt, seine Finanzierungsanteile an den
Strukturmitteln für kommunale Theater und Orchester (Kulturpakt) entsprechend
seiner Gesellschafteranteile an der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau
GmbH für den Zeitraum 2019 bis 2022 zu gewährleisten.
2. Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister aktiv darauf
hinzuwirken, gemeinsam mit den Gesellschaftern zur Erstellung eines
realisierbaren Strukturkonzeptes einschließlich eines Umsetzungsplanes. Hierzu
wird er zu den erforderlichen Verhandlungen und Gesprächen mit allen
Beteiligten über Handlungsoptionen und tragfähige Strukturvorschläge
legitimiert. Ziel ist der Erhalt des künstlerischen Angebotes und Sicherung
aller Sparten im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien und aller Standorte im
Landkreis Görlitz.
3. Das
Strukturkonzept einschließlich eines Umsetzungsplanes ist dem Stadtrat bis
spätestens Ende
2020 als maximalen Zuschuss zur Entscheidung
vorzulegen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, die dargestellte Finanzierung im Haushaltjahr 2020 als maximalen Zuschuss und Zielgröße für Strukturmaßnahmen durchzusetzen.