Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3

 

1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bestätigt, seine Finanzierungsanteile an den Strukturmitteln für kommunale Theater und Orchester (Kulturpakt) entsprechend seiner Gesellschafteranteile an der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH für den Zeitraum 2019 bis 2022 zu gewährleisten.

 

2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister aktiv darauf hinzuwirken, gemeinsam mit den Gesellschaftern zur Erstellung eines realisierbaren Strukturkonzeptes einschließlich eines Umsetzungsplanes. Hierzu wird er zu den erforderlichen Verhandlungen und Gesprächen mit allen Beteiligten über Handlungsoptionen und tragfähige Strukturvorschläge legitimiert. Ziel ist der Erhalt des künstlerischen Angebotes und Sicherung aller Sparten im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien und aller Standorte im Landkreis Görlitz.

 

3. Das Strukturkonzept einschließlich eines Umsetzungsplanes ist dem Stadtrat bis spätestens Ende

2020 als maximalen Zuschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, die dargestellte Finanzierung im Haushaltjahr 2020 als maximalen Zuschuss und Zielgröße für Strukturmaßnahmen durchzusetzen.