Sitzung: 13.12.2018 SR/012/2018
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 261/2018
Dabei kommt folgendes Verfahren zur
Anwendung:
Nr. |
Verfahrensschritt |
Zuständigkeit/ |
1 ö |
Ausschreibung |
SBG |
2 nö |
Sichtung der
Bewerbungseingänge |
SBG/OB |
3 nö |
Bewerbungsgespräche |
AK |
4 ö |
Bestätigung der/des
Geschäftsführer/in in Form einer Wahl |
SR |
Abkürzungen SR =
Stadtrat OB =
Oberbürgermeister SBG = Städtische
Beteiligungsgesellschaft AK =
Auswahlkommission ö =
öffentlich
nö = nicht öffentlich |
Der Auswahlkommission gehören kraft Funktion
an: der Oberbürgermeister, die Geschäftsführer
der SBG sowie die vom Stadtrat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats
der ZSG. Jede nicht im Aufsichtsrat vertretene Fraktion entsendet einen
Vertreter, dieser ist dem Stadtratsbüro bis zum 02.01.2019 zu benennen.
Die Auswahlkommission entscheidet mit
einfacher Mehrheit über die geeigneten Bewerber/-innen, die sich dem Stadtrat
vorstellen sollen. Bei Stimmengleichheit bzw. dem Verfehlen der einfachen
Mehrheit wird die Entscheidung dem Stadtrat vorgelegt.