Sitzung: 13.12.2018 SR/012/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 238/2018
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bestätigt die Fortsetzung der
Handlungsstrategie im Fördergebiet „Städtebaulicher
Denkmalschutz 2014-20“ durch die Beantragung von Mitteln im Bund-Länder-Programm
„Städtebaulicher
Denkmalschutz“ im Programmjahr 2019 (Kassenmitteljahre
2019-2023):
Finanzhilfe (Bund/Land): 4.459,840
T€
Komm. Eigenanteil (Stadt Zittau): 1.114,960 T€
Zuwendungsfähige Ausgaben (=Förderrahmen): 5.574,800
T€
Davon durch vorhandene Bewilligungen gedeckt
: 1.912,000
T€
Zu beantragende Aufstockung Programmjahr 2019/20 (Finanzhilfe): 2.547,840 T€