Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt für die Ermittlung von Kostenerstattungsbeträgen als Grundlage einer Bezuschussung mit Mitteln der Städtebaulichen Erneuerung den Kaltmietzins als Berechnungsgrundlage von 5,50 € je Quadratmeter Wohnfläche zugrunde zu legen.