Sitzung: 13.12.2018 SR/011/2018/2
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 219/2018
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt für die Ermittlung von Kostenerstattungsbeträgen als Grundlage einer Bezuschussung mit Mitteln der Städtebaulichen Erneuerung den Kaltmietzins als Berechnungsgrundlage von 5,50 € je Quadratmeter Wohnfläche zugrunde zu legen.