Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den grundhaften Ausbau der Inneren Weberstraße entsprechend der Abwägung wie folgt:
· Gehwege mit Granitplatten auch in Kurvenbereichen und Flächen
· Einsatz von Mosaikpflaster zwischen Bord und Gehwegplatten
· Gestaltung der Bereiche mit Möblierung in Mosaikpflaster
· Bordanschlag im gesamten Bereich 3 cm
· Straßenbau in Granitkleinpflaster im Passeverband
· Aufwertung des Mittleren Bereiches der Straße durch Materialwechsel im Straßenbereich
· Entwässerung der Straße nicht mittig
· Anordnung von „Längsparken“ beidseitig, wo verkehrsrechtlich möglich, in den Bereichen, in denen derzeit „Querparken“ vorgesehen ist
· Anordnen von „Längsparken“ im Bereich Innere Weberstraße 24 bis 28 soweit möglich