Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den grundhaften Ausbau der Inneren Weberstraße entsprechend der Abwägung wie folgt:

 

·         Gehwege mit Granitplatten auch in Kurvenbereichen und Flächen

·         Einsatz von Mosaikpflaster zwischen Bord und Gehwegplatten

·         Gestaltung der Bereiche mit Möblierung in Mosaikpflaster

·         Bordanschlag im gesamten Bereich 3 cm

·         Straßenbau in Granitkleinpflaster im Passeverband

·         Aufwertung des Mittleren Bereiches der Straße durch Materialwechsel im Straßenbereich

·         Entwässerung der Straße nicht mittig

·         Anordnung von „Längsparken“ beidseitig, wo verkehrsrechtlich möglich, in den Bereichen, in denen derzeit „Querparken“ vorgesehen ist

·         Anordnen von „Längsparken“ im Bereich Innere Weberstraße 24 bis 28 soweit möglich