Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss, die auf dem Grundstück Dorfstraße 69 in Zittau im OT Schlegel, Flurstück Nr. 156 a der Gemarkung Burkersdorf, befindlichen Gebäude im Zusammenhang mit der Klärung der Kirchschullehnsauseinandersetzung ggf. ohne Wertausgleich zu verkaufen. In diesem Zuge wird die Löschung des Widerspruchs gegen die Eintragung des Eigentums des Kirchschullehns zu Burkersdorf im Grundbuchblatt 153 von Schlegel vom 30.12.1929 bewilligt.