Sitzung: 25.10.2018 SR/010/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 200/2018
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
fasst den Grundsatzbeschluss, die auf dem Grundstück Dorfstraße 69 in Zittau im
OT Schlegel, Flurstück Nr. 156 a der Gemarkung Burkersdorf, befindlichen
Gebäude im Zusammenhang mit der Klärung der Kirchschullehnsauseinandersetzung ggf.
ohne Wertausgleich zu verkaufen. In diesem Zuge wird die Löschung des
Widerspruchs gegen die Eintragung des Eigentums des Kirchschullehns zu
Burkersdorf im Grundbuchblatt 153 von Schlegel vom 30.12.1929 bewilligt.