Sitzung: 30.08.2018 SR/008/2018
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 171/2018
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Zittau beschließt die nachstehende
Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für
Vergnügungsmärkte,
Sondermärkte und Sonderveranstaltungen in der Stadt Zittau
Aufgrund § 4 Abs. 1 und § 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 03.03.2018 in Verbindung mit § 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 09.03.2018 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 30.08.2018 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Vergnügungsmärkte, Sondermärkte und Sonderveranstaltungen in der Stadt Zittau vom 14.12.1995 beschlossen:
Artikel 1
Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
Gebührenverzeichnis für den Weihnachtsmarkt in der Innenstadt
1. Händler Food 322,14 €
2. Händler Non-Food 107,30 €
3. Händler Food in Weihnachtsmarktbude 361,60 €
4. Händler Non-Food in Weihnachtsmarktbude 208,20 €
Bei Non-Food-Händlern mit anteiligen Food-Angebot erhöht sich die Standgebühr 2. und 4. um den Faktor 1,25.
Die Gebühren beziehen sich auf 9 Tage Standzeit und auf jeweils 3 lfd. Meter Standlänge (vergleichbar Budengröße).
Stromkosten werden separat berechnet.
Artikel 2
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Zittau,
T. Zenker
Oberbürgermeister