Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die nachstehende

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Vergnügungsmärkte,
Sondermärkte und Sonderveranstaltungen in der Stadt Zittau

 

Aufgrund § 4 Abs. 1 und § 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 03.03.2018 in Verbindung mit § 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fassung  vom 09.03.2018 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 30.08.2018 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Vergnügungsmärkte, Sondermärkte und Sonderveranstaltungen in der Stadt Zittau vom 14.12.1995 beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

 

Gebührenverzeichnis für den Weihnachtsmarkt in der Innenstadt

 

1. Händler Food                                                                       322,14 €

2. Händler Non-Food                                                                107,30 €

3. Händler Food in Weihnachtsmarktbude                               361,60 €

4. Händler Non-Food in Weihnachtsmarktbude                                    208,20 €

 

Bei Non-Food-Händlern mit anteiligen Food-Angebot erhöht sich die Standgebühr 2. und 4. um den Faktor 1,25.

 

Die Gebühren beziehen sich auf 9 Tage Standzeit und auf jeweils 3 lfd. Meter Standlänge (vergleichbar Budengröße).

 

Stromkosten werden separat berechnet.

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Zittau,

T. Zenker

Oberbürgermeister