Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 4

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII „Wohnbebauung Pescheckstraße“ für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich, Flurstück 1091/2 der Gemarkung Zittau.

 

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel angestrebt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine an die Umgebung angepasste, hochwertige Eigenheimbebauung zu schaffen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt entsprechend §§ 3, 4 und 4a BauGB.        

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.