Beschluss: zurückverwiesen

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, alle Wahllokale der Stadt Zittau auf Barrierefreiheit zu prüfen. Weiterhin soll geprüft werden, wie viele KFZ-Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Wahllokale zur Verfügung stehen. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Stadtrat bis zum 31. Dezember 2017 schriftlich informiert.

 

Für nicht barrierefreie Wahllokale werden bis zur Stadtratssitzung im Februar 2018 Alternativmöglichkeiten erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt.