Der Stadtrat beauftragt den
Oberbürgermeister, alle Wahllokale der Stadt Zittau auf Barrierefreiheit zu prüfen.
Weiterhin soll geprüft werden, wie viele KFZ-Stellplätze in unmittelbarer Nähe
der Wahllokale zur Verfügung stehen. Über das Ergebnis der Prüfung wird der
Stadtrat bis zum 31. Dezember 2017 schriftlich informiert.
Für nicht barrierefreie Wahllokale werden
bis zur Stadtratssitzung im Februar 2018 Alternativmöglichkeiten erarbeitet und
dem Stadtrat vorgelegt.