Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass er nach Durchlauf des internen Bewerbungsprozesses der Stadtverwaltung Zittau folgendermaßen bei der Einstellung von Bewerber/-innen auf Stellen mit den Bewertungen EG 10 bis EG 12 TVöD (VKA) vor seiner Entscheidung zu informieren bzw. involvieren ist:

 

a)    der verwaltungsinterne Prozess hat keine/keinen geeignete/-n Bewerber/-in hervorgebracht
In diesem Fall wird der VFA durch den Oberbürgermeister über das Ergebnis und die weiteren Schritte (erneute Ausschreibung, innerbetriebliche Weiterqualifizierung etc.) informiert.

b)    der verwaltungsinterne Prozess hat eine/einen geeignete/-n Bewerber/-in hervorgebracht
In den VFA wird eine Beschlussvorlage eingebracht, in der begründet ist, warum nur ein/-e Bewerber/-in verwaltungsseitig für geeignet gehalten wird (z.B. durch Nennung des einschlägigen Kriteriums und/oder Alleinstellungsmerkmale). Zudem werden dem VFA geeignete Rahmeninformationen (Name, Wohnort, Ausbildung, praktische Kenntnisse etc.) zur Person genannt.

c)    der verwaltungsinterne Prozess hat mehrere geeignete/-n Bewerber/-innen hervorgebracht
In den VFA wird eine Beschlussvorlage eingebracht, in der über die besten Bewerber/-innen kurz informiert wird (Name, Wohnort, Ausbildung, praktische Kenntnisse etc.). Die besten – bis zu drei – Bewerber/-innen werden in den VFA (ggf. auch zu einer Sondersitzung) eingeladen, um sich dort den Mitgliedern des Ausschusses vorzustellen.

 

 

Die Ausschussmitglieder werden über den Fortgang des Bewerbungsverfahrens informiert und können bei Bedarf Einsicht in die Unterlagen nehmen.