Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, der Übertragung des Aneignungsrechts des Freistaates Sachsen auf die Stadt Zittau am Grundstück Steinsgasse 1 in Zittau/ OT Hirschfelde, Flurstück Nr. 108 der Gemarkung Hirschfelde mit einer Größe von 200 m², zuzustimmen, um damit das Recht auf Eigentumseintrag in das Grundbuch zu erlangen. Das denkmalgeschützte Gebäude soll gesichert werden, damit die Gefahren für die Öffentlichkeit beseitigt werden.