Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, für das Grundstück Juststraße 11 (Kita „Querxenhäusel“), Teilfläche von Flurstück-Nr. 695/1 der Gemarkung Zittau mit einer Fläche von ca. 5.100 m² ein Erbbaurecht zu bestellen.

Erbbauberechtigte: Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH mit Sitz in Zittau

Laufzeit: 30 Jahre

Erbbauzins: 3 % vom Verkehrswert für Grund und Boden (wertgesichert) und dem

Verkehrswert des Gebäudes

Besitzübergang: 01.01.2018