Sitzung: 28.09.2017 SR/008/2017
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 140/2017/1
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, für das Grundstück Juststraße 11 (Kita „Querxenhäusel“), Teilfläche von Flurstück-Nr. 695/1 der Gemarkung Zittau mit einer Fläche von ca. 5.100 m² ein Erbbaurecht zu bestellen.
Erbbauberechtigte: Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH mit Sitz in Zittau
Laufzeit: 30 Jahre
Erbbauzins: 3 % vom Verkehrswert für Grund und Boden (wertgesichert) und dem
Verkehrswert des Gebäudes
Besitzübergang: 01.01.2018