Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.    eine Bewerbung der Großen Kreisstadt Zittau um den Titel „Europäische Kulturhauptstadt 2025“ in den dafür notwendigen Schritten vorzubereiten,

2.    einen Bewerbungsprozess entsprechend den strukturellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs zu gestalten,

 

3.    Sorge zu tragen, dass die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen gemäß einer noch im Herbst 2017 zu schließenden Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Görlitz zur Verfügung stehen,

 

4.    eine Steuerungsgruppe zu bilden, die den Prozess auf fachlicher und politischer Ebene begleitet. Als Mitglieder der Steuerungsgruppe sind neben dem Oberbürgermeister, dem Hauptdezernenten, der Kulturreferentin, dem Verantwortlichen für das Stadtmarketing, drei Mitglieder des Stadtrates zu wählen. Des Weiteren sind Vertreter des Landkreises Görlitz gemäß Kooperationsvereinbarung aufzunehmen.

 

5.    als inhaltliches Entscheidungsgremium für das Projekt „Zittau - Europäische Kulturhauptstadt 2025“ ein Kuratorium unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters einzurichten.

 

6.    regelmäßig über den Stand der Arbeiten im Stadtrat Bericht zu erstatten.

 


Die Mitglieder des Stadtrates stellen fest, dass ein konkreter Finanzierungsrahmen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht festzulegen, jedoch im Laufe des weiteren Prozesses dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen ist.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zittau sind vor Beschluss des Konzeptes, dass wir für die Bewerbung benötigen, einzubeziehen, mittels Bürgerbefragung.