Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, den Oberbürgermeister mit der Umsetzung nachfolgend aufgeführter Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt Zittau zu beauftragen.

 

1. Neufassung der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Zittau (Termin: Februar 2018)

 

Die Polizeiverordnung ist durch klare, für die Bürgerinnen und Bürger leicht verständliche Formulierungen zu präzisieren. Beispielhafte Aufzählungen bei der Beschreibung der Tatbestände sowie Verweise auf die Rechtsfolge bei Verstößen gegen Gebote oder Verbote der Vorschrift (Bußgeldkatalog) sollen eingearbeitet werden.

 

2. Verschärfung der Kontrollen zur Einhaltung der §§ 6 (1) und 13 (1) Punkt 6 der Polizeiverordnung durch mehrmals wöchentlichen Einsatz von Streifen (in Zivil) sowie konsequente Ahndung der Ordnungswidrigkeiten

 

3. Mindestens 1 mal jährlich führt der Oberbürgermeister gemeinsam mit Vertretern der Fachämter der Verwaltung und der gesamten Mitglieder des Stadtrates Rundgänge im Stadtgebiet (Schwerpunkt Innenstadt) durch, um sich selbst ein Bild von der Einhaltung der geltenden Vorschriften zu machen und Schwachstellen aufzudecken. Dieser Rundgang ist öffentlich anzukündigen und im Nachgang auszuwerten. Der Stadtrat ist über das Ergebnis öffentlich zu informieren.

 

4. Einwohner und Gäste sind durch intensive Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Plakataktionen, und andere geeignete Aktionen zu sensibilisieren.

 

5. Die Verwaltung lädt Hundehalter/-innen zu einem Gespräch zur Hundekotproblematik ein, mit dem Ziel, gemeinsam nach umsetzbaren Lösungsmöglichkeiten zu suchen, z.B. dem Aufstellen weiterer „Hundetoiletten“.