Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Einleitung des Änderungsverfahrens für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. XXVII „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Zittau mit Ortsteil Pethau“ (Anlage 1).

 

Ziel der Änderung ist die Anpassung des Geltungsbereichs und der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans an die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts sowie an veränderte Grenzen des unbeplanten Innenbereichs.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 BauGB durchgeführt. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Um-weltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, sowie von der zu-sammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.