Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2

 I.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für Zittau in der Fassung vom 30.08.2016 vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen von Bürgern und der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

            s. Anlage 1, Seiten 1 - 42

 

Die Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und An-regungen erhoben haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

II.

Der Stadtrat der Stadt Zittau beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Zittau in der Fassung vom 7. März 2017 (Anlage 2) einschließlich der Sortimentsliste („Zittauer Liste“) als konzeptionelle Grundlage der Einzelhandelsentwicklung für den Zeitraum bis 2025 und beauftragt die Stadtverwaltung, das Einzelhandelskonzept mit den Mitteln des Bauplanungsrechts konsequent umzusetzen.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts dient insbesondere folgenden Zielen:  

 

1.    Sicherung der Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt.

 

2.    Erhaltung des nahezu flächendeckenden, kleinteiligen Nahversorgungsnetz von Lebensmittelmärkten in der Kernstadt

 

3.    Entwicklung eines zentralen Versorgungsbereichs Nahversorgungszentrum um den Markt (Ernst-Thälmann-Platz) im Ortsteil Hirschfelde

 

4.            Stärkung Zittaus als Einkaufszentrum für das Dreiländereck