Sitzung: 18.05.2017 SR/005/2017
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 7
Vorlage: 084/2017
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in Ergänzung zum Beschluss 263/2015 den nach Kostenerstattungsbetragsberechnung möglichen Anteil an Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Höhe von max. 900.000,00 € auszureichen. Gefördert werden demnach gemäß der Kostenerstattungsbetragsberechnung die unrentierlichen Kosten zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gesamtensembles mit max. 54% der Gesamtbaukosten.