Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister auf Grund der durch
die Verwaltung nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit am Beschluss 020/2017
festzuhalten und diesen umzusetzen.
Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister auf Grund der durch
die Verwaltung nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit am Beschluss 020/2017
festzuhalten und diesen umzusetzen.