Beschluss über die Abwägung des Entwurfs und die Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für die historische Innenstadt Zittau

I.

Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Zeitraum 11.01.2017 – 10.02.2017) und der Beteiligung bestimmter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anschreiben v. 02.01.2017) am Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung für die historische Innenstadt, in der Fassung vom 29.11.2016, hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

            s. Anlage 1, Seiten 1 – 27

Die Absender der Stellungnahmen sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

II.

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) in Verbindung mit § 89 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186, 187), beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau die Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für die historische Innenstadt Zittau (Anlage 2).

Bestandteil der Satzung ist der Plan mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage zur Gestaltungssatzung).

 

Die Satzung über örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für die historische Innenstadt Zittau tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und setzt damit gleichzeitig die Gestaltungssatzung von baulichen Anlagen und Freiräumen des historischen Stadtzentrums von Zittau vom 12. 09. 1991 außer Kraft.