Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, die Vereinbarung über die Nutzung des Lauschegipfels, Flurstück- Nr. 1020 der Gem. Waltersdorf mit einer Größe von 480 m² , mit der Gemeinde Großschönau durch einen Erbbaurechtsvertrag zu ersetzen. Die Laufzeit soll 50 Jahre mit einer Option auf Verlängerung um 30 Jahre betragen. Ein Erbbauzins wird wegen der touristischen und grenzüberschreitenden Nutzung nicht erhoben. Die Baulichkeit wird gegen eine Abstandszahlung von 1 Euro übertragen.

Die Einnahmen aus dem Vertragsverhältnis bezüglich des Funkturms verbleiben bei der Stadt Zittau.