Bei den Vergabe-Vorschlägen von
Planungsleistungen soll die Stadtverwaltung künftig für eine ausgewogenere
Berücksichtigung von Planungsbüros sorgen. Hierbei ist nicht nur die Anzahl der
Vergaben an ein bestimmtes Büro zu betrachten, sondern auch das zu vergebende
Auftragsvolumen. Für größere Vorhaben empfiehlt der TVA die Durchführung eines
Architektenwettbewerbs gem. Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013).