Beschluss: zurückverwiesen

Bei den Vergabe-Vorschlägen von Planungsleistungen soll die Stadtverwaltung künftig für eine ausgewogenere Berücksichtigung von Planungsbüros sorgen. Hierbei ist nicht nur die Anzahl der Vergaben an ein bestimmtes Büro zu betrachten, sondern auch das zu vergebende Auftragsvolumen. Für größere Vorhaben empfiehlt der TVA die Durchführung eines Architektenwettbewerbs gem. Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013).