Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, das Erbbaurecht am Grundstück Gerhart- Hauptmann- Str. 17d, Flurstück-Nr. 1957/8 der Gemarkung Zittau, (Urk.-Nr. 2141/2000 des Notar Hofmann in Zittau vom 15.12.2000) rückabzuwickeln und als Entschädigung die offenen Forderungen der Stadt Zittau aus dem Erbbauzins zu verrechnen. Die Übernahme erfolgt hinsichtlich der Abt. III des Grundbuches lastenfrei.