Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau ermächtigt den Oberbürgermeister, im Vorgriff auf die Abwägung und den Beschluss des neuen Einzelhandelskonzepts für das Vorhaben „Erweiterung des Getränkemarkts Kantstraße 31 von 300m² auf 430m² Verkaufsfläche“ eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. XXVII „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Zittau mit Ortsteil Pethau“ zu erteilen.