Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XXXVII „Ehemaliges Armeegelände südlich der Kantstraße“

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXXVII „Ehemaliges Armeegelände südlich der Kantstraße“ für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich mit den Flurstücken 2122/31, 2122/39, 2122/40, 2122/41, 2122/43, 2122/44, 2122/48, 2122/49, 2122/50, 2122/52, 2122/58, 2122/60, 2122/61, 2122/67, 2122/92, 2122/96, 2122/98, 2122/99, 2122/101, 2122/103, 2122/105, 2122/106, 2122/107, 2122/108, 2122/113, 2122/116, 2122/117, 2122/118, 2487/4 und mit Teilen der Flurstücke 2122/24, 2122/53, 2122/54, 2122/81, 2122/89, 2122/109, 2122/110, 2122/115 der Gemarkung Zittau.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, für den o.g. Teilbereich des ehemaligen Armeegebietes weitgehend eine nicht-bauliche Nutzung entsprechend dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKO) festzusetzen. Das SEKO sieht für das ehemalige NVA-Gelände eine Renaturierung vor.

 

Grundlage für die Bebauungsplanaufstellung bildet die im Jahr 2010 durch das Büro für Architektur, Landschaftsarchitektur und Städtebau (STATION C23) Leipzig erarbeitete Studie zur städtebaulichen und freiräumlichen Neuordnung des Gebietes der ehemaligen Offiziershochschule Zittau.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt entsprechend § 3, 4 und 4a BauGB.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.