Sitzung: 17.11.2016 SR/010/2016
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 179/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, die leerstehenden Grundstücke Reichenberger Straße 26, Flurstück- Nr. 20 mit einer Größe von 210 m² und Reichenberger Str. 28, Flurstück-Nr. 21 der Gemarkung Zittau mit einer Größe von 270 m² zu veräußern.
Im Kaufvertrag ist eine Investitionsverpflichtung aufzunehmen. Einer Belastung der Grundbücher mit Grundschulden in Höhe des jeweiligen Kaufpreises vor Eigentumsumschreibung wird zugestimmt.