Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, die leerstehenden Grundstücke Reichenberger Straße 26, Flurstück- Nr. 20 mit einer Größe von 210 m² und Reichenberger Str. 28, Flurstück-Nr. 21 der Gemarkung Zittau mit einer Größe von 270 m² zu veräußern.

Im Kaufvertrag ist eine Investitionsverpflichtung aufzunehmen. Einer Belastung der Grundbücher mit Grundschulden in Höhe des jeweiligen Kaufpreises vor Eigentumsumschreibung wird zugestimmt.