Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat  der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, dass die Stadt Zittau, mittels  Tauschvereinbarungen und Tauschplan zum Freiwilligen Landtausch, gemäß 8. Abschnitt Landwirtschaftsanpassungsgesetz,  Eigentümerin der Flurstücke Nr. 325/4 (neu) der Gemarkung Dittelsdorf mit einer Fläche von ca. 1.380 m² und  Nr. 1067 (neu) der Gemarkung Wittgendorf mit einer Fläche von ca. 2.207 m²  zu einem Abfindungswert von ca. 625,- € wird sowie die bauliche Anlage Betonstraße auf den vorgenannten Flurstücken  zu einem Festpreis von 1,- € erwirbt.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt ebenfalls, den Straßenabschnitt der Betonstraße zwischen dem „Wittgendorfer Feld“  im OT Dittelsdorf ab der Gemarkungsgrenze Dittelsdorf-Wittgendorf bis zur Kreisstraße K 8632, der Verbindungsstraße Dittelsdorf-Wittgendorf,  gemäß SächsStrG, als Gemeindestraße „Wittgendorfer Feld“ öffentlich zu widmen.