Sitzung: 17.11.2016 SR/010/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 177/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, dass die Stadt Zittau, mittels Tauschvereinbarungen und Tauschplan zum Freiwilligen Landtausch, gemäß 8. Abschnitt Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Eigentümerin der Flurstücke Nr. 325/4 (neu) der Gemarkung Dittelsdorf mit einer Fläche von ca. 1.380 m² und Nr. 1067 (neu) der Gemarkung Wittgendorf mit einer Fläche von ca. 2.207 m² zu einem Abfindungswert von ca. 625,- € wird sowie die bauliche Anlage Betonstraße auf den vorgenannten Flurstücken zu einem Festpreis von 1,- € erwirbt.
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Zittau beschließt ebenfalls, den Straßenabschnitt der Betonstraße
zwischen dem „Wittgendorfer Feld“ im OT
Dittelsdorf ab der Gemarkungsgrenze Dittelsdorf-Wittgendorf bis zur Kreisstraße
K 8632, der Verbindungsstraße Dittelsdorf-Wittgendorf, gemäß SächsStrG, als Gemeindestraße
„Wittgendorfer Feld“ öffentlich zu widmen.