Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz, Satz 3, durch den Oberbürgermeister.