Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt,

 

1. im Jahr 2010 keine Niederschlagswassergebühren für vom Hochwasser 

    geschädigte Grundstücke der Schadensklassen 2 und 3 zu erheben,

 

2. für vom Hochwasser geschädigte Grundstücke der Schadensklassen 2 und 3

    werden im Jahr 2010 bei der Festsetzung der Schmutzwassergebühren 10 m³

    abgesetzt.