Sitzung: 18.11.2010 SR/012/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 201/2010
Der Stadtrat beschließt,
1. im Jahr 2010 keine Niederschlagswassergebühren für vom Hochwasser
geschädigte Grundstücke der Schadensklassen 2 und 3 zu erheben,
2. für vom Hochwasser geschädigte Grundstücke der Schadensklassen 2 und 3
werden im Jahr 2010 bei der Festsetzung der Schmutzwassergebühren 10 m³
abgesetzt.